Es handelt sich um eine Privatpraxis, d.h. alle Patienten sind willkommen und bekommen eine Privatrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

- Private Krankenvollversicherungen, Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften erstatten sie grundsätzlich vollständig, ggf. abzgl. Selbstbeteiligung. Nur selten gibt es Meinungsverschiedenheiten über einzelne Gebührenziffern.

- Private Krankenzusatzversicherungen erstatten sie je nach Versicherungsumfang, d.h. wenn ambulante ärztliche Behandlung nach GOÄ versichert ist. Das Behandlungsverfahren spielt dabei nur eine Rolle, wenn das ausdrücklich im Vertrag steht.

- Gesetzliche Krankenkassen dürfen im Einzelfall Privatrechnungen ganz oder teilweise erstatten. Sie erwarten oft, dass die Zusage vor Behandlungsbeginn eingeholt wird. Vorausgesetzt ist dafür die gleiche Qualifikation wie bei einem Kassenarzt, was durch den Facharztstatus gegeben ist.

- U.U. können Sie die Rechnung als „besondere Belastung“ von der Steuer absetzen.


Der Grund, warum ich eine Privatpraxis führe, ist, dass gerade bei den Patienten, für die ich mich vorrangig verantwortlich fühle, eine gründliche Besinnung und Besprechung des gesamten Befindens in allen Einzelheiten erforderlich ist, ohne zeitliche, bürokratische oder finanzielle Beschränkungen. Letztlich sinkt der Aufwand an Arztbesuchen, Medikamenten, Kosten usw. nur dann, wenn es zu einer nachhaltigen Besserung oder gar Heilung kommt. Das erfordert nach meiner Überzeugung und Erfahrung einen besonnenen Rahmen ohne Hektik, wie er leider nur in einer Privatpraxis möglich ist.


Etwa 3/4 meiner Patienten sind gesetzlich versichert und somit zunächst mal Selbstzahler; 1/4 sind privat versichert mit oder ohne Beihilfe.


Kostenrahmen:

Für die Erstanamnese mit Untersuchung (Ziffern 30+8, s.u.) ist eine Stunde angesetzt. Meist ist jedoch ein gründlicheres Aufrollen eines komplexen Krankheitsbildes in mind. 2 Std. erforderlich (Ziffern z.B. 30+29+800, ggf. 801+15 für etwa 320,- €).

Folgekonsultationen bewegen sich je nach Umfang etwa zwischen 10,- und 108,- €. Weitere Leistungen und Zuschläge können ggf. dazukommen.

Normalerweise, wenn es um nur eine chronische Krankheit ohne Krisen geht, sind die Folgekonsultationen zunächst etwa monatlich erforderlich und werden dann allmählich immer seltener und kürzer, nachhaltige Besserung vorausgesetzt.


Hier die wichtigsten Ziffern der GOÄ bei regulärem Aufwand:


1     Beratung (auch telefonisch) bis 10 Minuten 10,72
3     Beratung (auch telefonisch) ab 10 Minuten 20,11 bis 30,59
31   Homöopathische Folgeanamnese ab 30 Minuten 60,32 bis 91,81
30   Homöopathische Anamnese ab 60 Minuten 120,65 bis 183,61, bei Kindern unter 60 Minuten 60,33 bis 91,81
5     Untersuchung - symptomatisch 10,71
7     Untersuchung - 1 Organsystem 21,42 bis 32,66
8     Ganzkörperuntersuchung 34,84 bis 53.03
29   Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen - einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung 59,- bis 89,78
800 Neurologische Untersuchung 26,15 bis 39,80   
801 Psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson - 33,51 bis 51,-
15   Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken  40,23 bis 61,22
50   Hausbesuch mit kurzer Beratung und Untersuchung 42,90 bis 65,28 + Fahrt, ggf. Zuschläge


Die geplante neue GOÄ bewertet diese Leistungen höher mit weniger Ermessensspielraum. Der eigentliche Kostentreiber Apparatemedizin soll dann an die sinkenden Kosten angepasst werden, spielt aber in meiner Praxis sowieso keine Rolle.
Zum Thema der überfällig ausstehenden GOÄ-Novelle und offiziellen Empfehlung von höheren Steigerungssätzen: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Honorar/GOAE/Faltblatt_Zeitgemaesse_Behandlung_-_ueberalterte_Gebuehrenordnung_18102023.pdf

Arzneien, die ich in der Sprechstunde direkt verabreiche, werden nicht eigens berechnet.
Bei Videosprechstunde  und telefonischer Beratung fallen jedoch die Apothekenpreise an. Oft geht es dann um akute Krankheiten, wo es wichtig ist, das Mittel sofort geben bzw. nehmen zu können. Deshalb und wegen der Preise ist es am besten, wenn Sie eine eigene Hausapotheke besitzen, wo sie sofort das jeweils passende Mittel greifbar haben. Deshalb sollte das Sortiment groß genug sein, um das jeweilige Mittel wirklich dabei zu haben, denn homöopathische Mittel lassen sich nicht beliebig austauschen, ebenso wie ein Schlüssel sich nicht durch einen ähnlichen ersetzen lässt.
Ich empfehle:
https://shop.bahnhof-apotheke.de/product/hom-apo-fuer-therapeuten-natur-etui.2194.html
Kleinere Hausapotheken reichen manchmal schon vor allem zur Eigenverordnung, stoßen aber für das entscheidende Mittel oft an Grenzen. Die Größe der Röhrchen spielt keine Rolle, denn Ihnen wird nie eines leer werden, wenigstens mit meinen Verordnungen nicht. Deshalb können Sie sich eher mit Freunden und Nachbarn eine Hausapotheke teilen.
Arzneien in Verkehr zu bringen ist ein Privileg der Apotheken. Es gibt höchstens den Kompromiss, dass Sie Kügelchen bei mir abholen.

Einige Hinweise unseres Berufsverbandes:

Welche Besonderheiten gibt es bei der privatärztlichen Behandlung GKV-Versicherter (Kassenpatienten als Selbstzahler in der Privatpraxis)?
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Oft taucht die Frage auf, ob auch Privatärzte Kassenpatienten krankschreiben können. Fest steht, dass eine solche ggf. formlose AU gegenüber dem Arbeitgeber gültig ist. Da aber nach 6-wöchiger AU die GKV die Lohnfortzahlung übernimmt, muss dann eine AU eines Kassenarztes vorliegen und zwar ab dem ersten Tag und darf nicht rückwirkend ausgestellt sein. Trotz einzelner Kulanzerfahrungen sind Kassenpatienten also unbedingt auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und ggf. zum Kassenarzt zu schicken. Bei der Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) handelt es sich um Verfahrensvorschriften, die die Vertragsärzte betreffen. Die materiell-rechtlichen Ansprüche des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden dadurch nicht geändert. D.h., dass trotz Einführung der eAU die formlose AU-Bescheinigung durch einen Privatarzt weiterhin möglich bleibt.

Da Sie -sofern gesetzlich versichert- vom Kassenarzt eine vollwertige AU ohne Zuzahlung bekommen können, wäre es also unsinnig, dafür mich aufzusuchen. Sinnvoll ist das nur, wenn ich Sie sowieso wegen dieser Krankheit behandle und die AU dazukommt.

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